Das Seeschiffsregister – was ist das?
Bei einem Seeschiffsregister handelt es sich um ein Register für Seeschiffe. Ziel ist es, eine bessere Übersicht über die Schiffe zu bekommen. Das bedeutet es ist ähnlich der Zulassungsstellen für Kraftfahrzeuge, die den meisten von uns bekannt sind. Dadurch können zum Beispiel Streitigkeiten bezüglich Eigentum, Haftpflicht bei Unfällen, etc. besser beigelegt werden.
Mitte des 19. Jahrhunderts wurde das erste Register im Vereinigten Königreich eingeführt. Dies ist wenig verwunderlich. Großbritannien war zur damaligen Zeit die Weltweit führende Seefahrer – Nation.
Viele europäische Länder zogen bald nach. Etwa zehn Jahre nach Großbritannien wurde in Deutschland das erste Register eröffnet. Rechtlich liegt die Zuständigkeit für das Register beim Amtsgericht des Heimathafens (das ist der Hafen, von wo aus das registrierte Schiff betrieben wird). Der Eintrag weist die rechtlichen Verhältnisse des Schiffs aus.
Dabei ist es unwichtig, aus welchem Heimathafen das Schiff regelmäßig in See sticht. Entscheidend ist dabei nur, unter welcher Flagge das jeweilige Schiff fährt.
Das Schiffsregister wird dabei unterteilt in:
- Seeschiffsregister für Seeschiffe
- Binnenschiffsregister für Binnenschiffe
- Schiffsbauregister für Schiffe, die sich noch im Bau befinden
Eine Eintragung ist allerdings nicht immer notwendig. Bestimmte Kriterien machen den Eintrag obligatorisch. Sobald einer der folgenden Punkte erfüllt ist, muss das Schiff eingetragen werden.
- Das Schiff transportiert Güter
- Tragfähigkeit ab 20 Tonnen
- Die maximale Wasserverdrängung beträgt 10 Kubikmeter
- Das Schiff wird als Schlepper, Schubboot oder Tankschiff eingesetzt
Welche Informationen werden im Seeschiffsregister hinterlegt?
Ähnlich einer KfZ-Zulassung werden die wichtigsten Informationen bezüglich Schiff und Eigner beim Amtsgericht eingetragen. Dazu gehören die technischen Daten des Seeschiffs. Und weitere Informationen über Hypotheken und Details zum Eigentümer.
Die Unterlagen (das Schiffszertifikat) sind stets auf dem Schiff mitzuführen und bei Überprüfungen zu zeigen.
Um die Identifikation von Schiffen zu erleichtern wird jedem Schiff ein eigenes Unterscheidungsmerkmal zugewiesen Es ist eindeutig und wird beim Funkverkehr zur Identifikation benutzt. Das Rufzeichen ist dabei nach immer gleichen formalen Regeln aufgebaut, ähnlich einem KfZ-Kennzeichen.
Was gibt es bei der Eintragung in das Seeschiffsregister zu beachten?
Viele Reeder nutzen es, ihre Schiffe unter beliebiger Flagge fahren zu lassen. Dadurch kann man gewisse Vorteile, die meist die Kosten betreffen ausnutzen.
Durch die Eintragung in das jeweilige Amtsgericht fährt das Schiff unter der Flagge des jeweiligen Landes. Und entspricht damit auch den rechtlichen Rahmenbedingungen des Flaggenstaates.
Um sein Schiff in das Schiffsregister einzutragen, müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein. Bei den Unterlagen genügen in der Regel beglaubigte Kopien der Originaldokumente.
- Vermessung des Schiffs – dies muss durch das Bundesamt für Seeschifffahrt Hydrographie erfolgen (Schiffsmessbrief).
- Handelsregisterauszug
- Kaufvertrag des Schiffs bzw. Bauschein der Werft bei einem Schiffsneubau
- Personalausweis oder Reisepass des Eigners
- Löschungsbescheinigung des ehemaligen Flaggenregisters (entfällt bei Neuanmeldungen)
Je nach Amt werden weitere Informationen benötigt. Genauere Informationen bietet dann das jeweilige Schiffsregister bzw. Amtsgericht.
Wer in Deutschland ein Seeschiff anmelden will, der muss die Eintragung bei einem Amtsgericht mit Schiffsregister erledigen lassen. Die formularen hürden hierbei sind gering. In der Regel haben Ämter vordrucke und Merkblätter hierfür, dies alles soll dem Eigner helfen sein Schiff eingetragen zubekommen.